Schulbehörde blitzt erneut ab
Zum Pumptrack der VSG ersuchte ein Bürger im 03/23 um Akteneinsicht. Die Behörde lehnte ab, es kam zur Schlichtungsverhandlung.
IG Zämä fürs Dorf
Zum Pumptrack der VSG ersuchte ein Bürger im 03/23 um Akteneinsicht. Die Behörde lehnte ab, es kam zur Schlichtungsverhandlung.
Der Öffentlichkeitsbeauftragte gab im 07/24 dem Gesuchsteller Recht (www.datenschutz-tg.ch/oe/Files/231003-Empfehlung-web.pdf). Die Behörde lehnte erneut ab. Der Bürger reichte Rekurs beim DEK (Dep. Erziehung & Kultur) ein. DEK-Entscheid vom 15.11.24: In die Akten sei Einsicht zu gewähren. Behörden sollen dazu beitragen, dass transparent und umfassend informiert wird, um die Meinungsbildung der Stimmberechtigten zu unterstützen. Die Möglichkeit der Akteneinsicht sei sogar Voraussetzung für freie Meinungs- und Willensbildung. Das Verhalten des VSG-Präsidenten wirft Fragen auf. Weshalb weigert er sich, Interessierte umfassend zu informieren und die Meinungsbildung zu unterstützen? Welche Absicht steckt hinter der Missachtung von Öff-Gesetz und Empfehlung des kantonalen Öff-Beauftragten? Darf er Steuergelder in ein aussichtsloses Verfahren stecken? Warum muss man in Tägerwilen viel Geld in die Finger nehmen, um zu seinem Recht zu kommen? Schulpräsident Heidegger wird Anwalts- und Verfahrenskosten kaum privat bestreiten!
IG Zämä fürs Dorf
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